Heike Matthées
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VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG/ UNIVERSALSCHLICHTUNGSSTELLE
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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RECHTSWIRKSAMKEIT DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES
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HONORARE UND NUTZUNGSRECHTE:
MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER VERWERTUNGSRECHTE ZWISCHEN KREATIVEN UND AUFTRAGGEBERN MÜSSEN NICHT SEIN…
WAS SIND NUTZUNGSRECHTE?
Die Arbeit eines Grafik-Designers oder eines Autors ist in der Regel kein Selbstzweck, sondern sie ist zur Vervielfältigung gedacht. Der Urheber nutzt sein Werk nicht selbst, sondern räumt einem Auftraggeber ein Nutzungsrecht darüber ein.
Ein Designauftrag gliedert sich in zwei Phasen: die Anfertigung von Entwürfen (Werkvertrag § 631 BGB) und die Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzvertrag § 31 UrhG). Das Honorar, das der Urheber für seine Leistung erhält, orientiert sich demnach an Art und Umfang der Nutzung durch den Auftraggeber. Ein Beispiel: Der Entwurf einer privaten Homepage wird mit einem geringen Honorar abgegolten, wogegen die Website eines international tätigen Unternehmens analog zu den geschäftlichen Vorteilen, die die Website dem Unternehmen bringt, berechnet wird.
DIE VORTEILE DER NUTZUNGSRECHTE
Sinn dieser Konstruktion ist ein transparentes, faires Preissystem, von dem beide Seiten profitieren. Der Auftraggeber zahlt für den konkreten Nutzen, den er aus einem Produkt ziehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung über die Rechte, so gilt automatisch das einfache Nutzungsrecht. Das heisst, der Auftraggeber darf das Werk zu dem in diesem konkreten Auftrag vereinbarten Umfang nutzen. Mehrauflagen, Neuauflagen, Nutzungen in anderen Einsatzbereichen oder Ländern müssen gesondert verhandelt werden.
STREITPUNKT DATEN
Die Daten, die unser Büro erstellt, um ein Werk zu produzieren, gehören grundsätzlich allein dem Designer. Möchten Sie als Auftraggeber diese Daten übernehmen und selbst weiterbearbeiten, so muss das gesondert vereinbart und vergütet werden. Eine solche Vereinbarung sollten Sie bitte direkt bei Auftragsvergabe mit uns treffen, so dass wir die erweiterte Nutzung in unsere Kalkulation einbeziehen können.
BILDRECHTE
Auch Bilder von Bildagenturen unterliegen Nutzungsrechten, so genannten Lizenzen. Die Rechte an lizensierte Bildern liegen daher stets bei der Bildagentur, also weder beim Designer noch beim Auftraggeber. Ist die Lizenz abgelaufen, dürfen die Bilder nicht mehr verwendet werden. Anders verhält es sich bei lizenzfreiem Bildmaterial. Hier werden alle Nutzungsrechte in der Regel mit einer einmaligen Zahlung abgegolten.
COPYRIGHTS
Alle Rechte für Form, Inhalt und Name der Website www.heikematthees.de liegen bei Heike Matthées.
BILDRECHTE
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